
Sofern der Staat oder die Kommune zinsgünstige Darlehen bzw. Zuschüsse zur Finanzierung von Wohneigentum bietet, nennt man diese Aufwendungsdarlehen oder Aufwendungszuschüsse. Meistens sind diese Förderungen an Einkommensgrenzen geknüpft.
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen
Keine exakte Übereinkunft gefunden.